Allgemeine Geschäftsbedingungen
§
1 Preise
Die Preise verstehen sich ab Lager optrons
ausschließlich Verpackung. Es gilt der bei Bestellung
gültige Listenpreis. Erfolgt die Lieferung
mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss, ist der am Liefertag
gültige Listenpreis maßgeblich. Bei mehr als 5% Erhöhung
ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
§ 2 Lieferung
Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des
Käufers. Die Gefahr geht mit Aufgabe der Ware zum Versand
auf den Käufer über.
Bei Auftragserteilung nicht vorhersehbare Umstände, wie
Mangel an Roh- und Hilfsstoffen oder Behinderungen durch höhere
Gewalt
(Krieg, Unruhen, Streik usw.), berechtigen den Verkäufer,
sofern hierdurch die Lieferung der bestellten Ware unmöglich
wird, zum Rücktritt vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung
gegenüber dem Käufer. Bei einem zeitlich begrenzten
vom Verkäufer unverschuldeten Lieferhindernis ist der Verkäufer
berechtigt, den vereinbarten Liefertermin um den Zeitraum der
Hinderung zu überschreiten.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Wie liefern unsere Artikel gegen Nachnahme oder Vorkasse. Ersatzteillieferungen
und Reparaturen sind sofort rein netto zahlbar.
Bei Vorkasse Lieferungen erhalten Sie nochmals 3% Rabatt und
die
NN-Gebühren entfallen. Nutzen Sie diesen Preisvorteil.
§ 4 Sachmängel
Für Sachmängel haftet der Verkäufer wie folgt:
a) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des
Verkäufers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern
oder neu zu erbringen,
die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen,
sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs
vorlag.
b) Sachmängelansprüche verjähren in 6 Monaten.
c) Der Käufer ist verpflichtet, Sachmängel gegenüber
dem
Verkäufer unverzüglich schriftlich zu rügen.
d) Im Falle von Mängelrügen dürfen Zahlungen
des Käufers nur in einem Umfang zurückgehalten werden,
die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen
Sachmangel stehen. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten,
wenn er eine Mängelrüge schriftlich geltend gemacht
hat, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.
Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Verkäufer
berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Käufer
ersetzt zu verlangen.
e) Zunächst ist dem Verkäufer stets Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
f) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer
- unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag
zurücktreten oder die Vergütung mindern. Für
vergebliche Aufwendungen kann der Käufer nichts verlangen.
g) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher
Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang
infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebmittel, mangelhafter oder
ungeeigneter Materialien oder die aufgrund besonderer äußerer
Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt
sind.
Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäß
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so
entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
h) Ansprüche des Käufers wegen der zum Zeitpunkt der
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen,
soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand
der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die
Niederlassung des Verkäufers verbracht worden ist, es sei
denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen
Gebrauch.
i) Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den
Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit
seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat?. Für den Umfang
des Rückgriffsanspruches des Käufers gegen den Verkäufer
gilt ferner die Bestimmung in vorstehend Ziffer h) entsprechend.
j) Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen
die Regelung in nachstehend §7 (sonstige Schadensersatzansprüche).
Weitergehende oder andere als die in diesem §4 geregelten
Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer und
dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind
ausgeschlossen.
k) Die vorstehenden Regelungen in diesem §4 gelten entsprechend,
sofern Vertragsgegenstand nicht eine Lieferung, sondern eine
sonstige Leistung (insbesondere Reparaturleistung) des Verkäufers
ist.
§ 5 optrons
Garantieerklärung
Über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
des jeweiligen Landes hinaus, gewährt die Optrons
S.A. eine Garantieverlängerung von mindestens zusätzlich
1 Jahr bis zu 30 Jahre, beginnend mit dem Verkaufsdatum des
optischen Gerätes an den Endverbraucher. Die Dauer der
freiwilligen Garantierklärung von Optrons
S.A. ist abhängig von der Produktgruppe.
Die
Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel,
die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen
sind.
Bei Geltendmachung eines Gewährleistungs-/Garantieanspruches
ist der Original-Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum beizufügen.
Gewährleistungs-/Garantiereparaturen dürfen ausschließlich
von autorisierten Optrons
Garantie-Service-Stationen mit freigegeben Reparaturauftrag
von Optrons
S.A. durchgeführt werden.
Von der Gewährleistung/Garantie ausgeschlossen sind:
• Unsachgemäßer Gebrauch, wie z.B. Überlastung
des Gerätes oder Verwendung von nicht zugelassenen Zubehör
• Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkungen
oder durch Fremdkörper, z.B. Wasser, Sand oder Steine
• Schäden durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung,
z.B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Stromart
oder Nichtbeachtung der Aufbauanleitung
• Gewöhnlicher/normaler Verschleiß/Verbrauch
• und alle anderen von außen auf das Gerät
einwirkenden Ereignisse, die nicht auf den gewöhnlichen
Gebrauch/Nutzung zurückzuführen sind.
• Verschleiß-/Verbrauchsmaterialien wie z.B. Trageriemen,
Schutzkappen, Stülpmuscheln, Gummiarmierungen, Kunststoffteile
u. ä.
Von der Gewährleistung/Garantie ausgeschlossen sind teilweise
oder komplett demontierte Geräte.
Ferner entfällt die Garantie nach Eingriffen und Reparaturen,
die nicht durch einen von uns autorisierten Service-Dienst durchgeführt
wurden.
Optrons
Platin - Garantie (Bis
zu 30-Jahre-Garantie)
Wird ein gekauftes Optrons
Gerät innerhalb von 4 Wochen registriert, gewährt Optrons
S.A. eine erweiterte Garantie von bis zu 30 Jahren, ebenfalls
beginnend mit dem Verkaufsdatum des Gerätes an den Endverbraucher/Käufer.
Die Garantieverlängerung ist abhängig von der Produktgruppe.
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter www.optrons.com
und kann online vom Käufer selbst durchgeführt werden.
Der Käufer erhält seine Platin Garantiebestätigung
per Email zugeschickt oder kann diese direkt ausdrucken. Diese
Bestätigung ist immer bezogen auf das Gerät.
Bei Geltendmachung eines Garantieanspruches ist die Platin-Garantie
- Bestätigung bzw. der Registrierungsausdruck dem Original-Verkaufsbeleg
mit Verkaufsdatum beizufügen.
Wird keine rechtzeitige Registrierung durchgeführt, so gilt
ausschließlich die gesetzlich festgelegte Gewährleistung
des jeweiligen Landes
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur
vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises sowie
Ausgleichung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung Verkäufer/Käufer
herrührender auch künftiger Forderungen, einschließlich
aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der nach §3
erfüllungshalber angenommenen Schecks und Wechsel. Soweit
der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen,
die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20%
übersteigen sollte, wird der Verkäufer auf Wunsch des
Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs die Vorbehaltsware weiterzuveräußern,
bzw. weiterzuverarbeiten.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Käufer
in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der Vorbehaltsware
bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an den Verkäufer
ab. Der Verkäufer ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Der Käufer ist zur Verpfändung und Sicherungsübereignung
der Vorbehaltsware in jedweder Form nicht berechtigt. Bei Verarbeitung
der Vorbehaltsware wird der Verkäufer im Verhältnis
deren Wertes Miteigentümer der neuen Ware. Die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der gelieferten
Ware durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt
vom Vertrag. Der Verkäufer ist verpflichtet, sofern der Wert
der bestehenden Sicherheiten die offenen Forderungen um mehr als
20% übersteigt auf Verlangen des Käufers insoweit die
Freigabe zu erklären.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jegliche
Inanspruchnahme des Vorbehaltsgutes unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Scheck-/Wechselklausel
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den
Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers
begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem
zugrunde liegende Forderung aus Lieferung erst mit Einlösung
durch den Käufer als Bezogener.
§ 8 Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
b) Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
und der Gesundheit, wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines
Mangels oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit
oder wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels gehaftet
wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers
ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 9 Rücktrittsrecht
Der Verkäufer ist unbeschadet des gesetzlichen Rücktrittsrechtes
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn
• der Käufer gegen seine Pflichten hinsichtlich des
Vorbehaltsgutes verstößt
• Vergleichs- oder Konkursanträge über das Vermögen
des Käufers gestellt werden, bzw. Vollstreckungsmaßnahmen
Dritter die Kaufpreisforderung des Verkäufers gefährden.
§ 10 Unwirksamkeit einer Klausel/Entgegenstehende
Bestimmungen
Sollte eine der in den AGB’s enthaltenen Bestimmungen unwirksam
sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für sämtliche, auch zukünftige Vertragsverhältnisse
des Verkäufers. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt,
auch wenn der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 11 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart worden ist:
a) Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite
Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die Verpackung
erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen
des Lieferers. Alle Sendungen von optrons
werden obligatorisch gegen Bruch-, Transport- Diebstahl- und Feuerschäden
versichert. Hierfür werden 1.5% vom Netto Warenwert berechnet.
§ 12 Erfüllungsort/Gerichtsstand
a) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Kaufmann
ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder
unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Verkäufers.
Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers
zu klagen.
b) Erfüllungsort ist München. Für die vertraglichen
Bedingungen gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf (CISG).
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